Als Höhenretter durchläuft man eine Grundausbildung im Umfang von 80 Stunden, es handelt sich also um einen zweiwöchigen Lehrgang in Vollzeit. Zuvor benötigt man verschiedene Untersuchungen: Zum einen die G26.3-Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger, zum anderen die G41-Untersuchung, bei der die Höhentauglichkeit überprüft wird. Im Zuge dessen werden offiziell bei Ärzten, also medizinisch zugelassenen Stellen, unter anderem Sehtests, Hörtests und Bluttests durchgeführt. Nach der vollendeten Grundausbildung müssen in jedem Jahr mindestens 72 Stunden in Pflichtfortbildungen absolviert werden, meistens in Form von Tagesseminaren oder Ausbildungsblöcken. Im besten Fall ist bei einem Höhenretter auch eine rettungsdienstliche Ausbildung vorhanden.